- vererben
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ver|er|ben [fɛɐ̯'|ɛrbn̩]:1. <tr.; hat (jmdm. etwas) als Erbe hinterlassen:sie hat ihrem Neffen ihr ganzes Vermögen vererbt.Syn.: ↑ vermachen.2. <tr.; hat (Biol., Med.) als Veranlagung (auf die Nachkommen) übertragen:sie hat ihren Kindern ihre schwachen Gelenke vererbt.3. <+ sich> (von Eigenschaften, Anlagen o. Ä.) sich auf die Nachkommen übertragen:die musikalische Begabung hat sich in der Familie seit Generationen vererbt.* * *
ver|ẹr|ben 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \vererben1. jmdm. etwas als Erbe hinterlassen2. etwas als Erbanlage auf jmdn. übertragen3. 〈fig.; umg.; scherzh.〉 schenken, überlassen● jmdm. ein Grundstück, Vermögen \vererben; die zarte Konstitution hat ihm sein Vater vererbt; kannst du mir nicht deinen Wintermantel \vererben? 〈fig.; umg.; scherzh.〉; eine Eigenschaft, Krankheit auf ein Kind \vererbenII 〈V. refl.〉 sich \vererben als Erbanlage übertragen werden* * *
ver|ẹr|ben <sw. V.; hat [mhd. vererben]:1. als Erbe hinterlassen; vermachen:jmdm. sein Vermögen [testamentarisch] v.;ein Grundstück an jmdn. v.;er hat seiner Tochter das Haus vererbt;Ü ich habe meinem Freund das alte Fahrrad vererbt (ugs. scherzh.; geschenkt, überlassen).2. (Biol., Med.)a) durch Vererbung an seine Nachkommen weitergeben:eine Anlage, Begabung [seinen Nachkommen, auf seine Nachkommen] v.;eine vererbte Eigenschaft, Neigung;b) <v. + sich> (von Eigenschaften, Anlagen o. Ä.) sich auf die Nachkommen übertragen:diese Krankheit hat sich [vom Vater auf den Sohn] vererbt.* * *
ver|ẹr|ben <sw. V.; hat [mhd. vererben]: 1. als Erbe hinterlassen; vermachen: jmdm. sein Vermögen, seinen Schmuck [testamentarisch] v.; ein Grundstück an jmdn. v.; er hat seiner Tochter das Haus vererbt; erst sein Vater hatte das viele Geld gehabt, das es ihm ermöglichte, ihm ... den unverfänglichen ... Namen Zwing v. zu können (Kühn, Zeit 269); <auch v. + sich:> aus der Nachkommenschaft vererbte sich das Schloss durch Heirat an die heutige Besitzerfamilie (Burger, Brenner 45); Ü ich habe meinem Freund das alte Fahrrad vererbt (ugs. scherzh.; geschenkt, überlassen). 2. (Biol., Med.) a) durch Vererbung an seine Nachkommen weitergeben: eine Anlage, Begabung [seinen Nachkommen, auf seine Nachkommen] v.; Männchen und Weibchen entwickeln unterschiedliche Strategien, ihr Genmaterial zu v. (natur 10, 1991, 65); eine vererbte Eigenschaft, Neigung; Alle Lebewesen wachsen nach einem ihnen innewohnenden und vererbten Plan (Gruhl, Planet 187); b) <v. + sich> (von Eigenschaften, Anlagen o. Ä.) sich auf die Nachkommen übertragen: diese Krankheit hat sich [vom Vater auf den Sohn] vererbt.
Universal-Lexikon. 2012.