vererben

vererben

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ver|er|ben [fɛɐ̯'|ɛrbn̩]:
1. <tr.; hat (jmdm. etwas) als Erbe hinterlassen:
sie hat ihrem Neffen ihr ganzes Vermögen vererbt.
Syn.: vermachen.
2. <tr.; hat (Biol., Med.) als Veranlagung (auf die Nachkommen) übertragen:
sie hat ihren Kindern ihre schwachen Gelenke vererbt.
3. <+ sich> (von Eigenschaften, Anlagen o. Ä.) sich auf die Nachkommen übertragen:
die musikalische Begabung hat sich in der Familie seit Generationen vererbt.

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ver|ẹr|ben 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \vererben
1. jmdm. etwas als Erbe hinterlassen
2. etwas als Erbanlage auf jmdn. übertragen
3. 〈fig.; umg.; scherzh.〉 schenken, überlassen
● jmdm. ein Grundstück, Vermögen \vererben; die zarte Konstitution hat ihm sein Vater vererbt; kannst du mir nicht deinen Wintermantel \vererben? 〈fig.; umg.; scherzh.〉; eine Eigenschaft, Krankheit auf ein Kind \vererben
II 〈V. refl.〉 sich \vererben als Erbanlage übertragen werden

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ver|ẹr|ben <sw. V.; hat [mhd. vererben]:
1. als Erbe hinterlassen; vermachen:
jmdm. sein Vermögen [testamentarisch] v.;
ein Grundstück an jmdn. v.;
er hat seiner Tochter das Haus vererbt;
Ü ich habe meinem Freund das alte Fahrrad vererbt (ugs. scherzh.; geschenkt, überlassen).
2. (Biol., Med.)
a) durch Vererbung an seine Nachkommen weitergeben:
eine Anlage, Begabung [seinen Nachkommen, auf seine Nachkommen] v.;
eine vererbte Eigenschaft, Neigung;
b) <v. + sich> (von Eigenschaften, Anlagen o. Ä.) sich auf die Nachkommen übertragen:
diese Krankheit hat sich [vom Vater auf den Sohn] vererbt.

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ver|ẹr|ben <sw. V.; hat [mhd. vererben]: 1. als Erbe hinterlassen; vermachen: jmdm. sein Vermögen, seinen Schmuck [testamentarisch] v.; ein Grundstück an jmdn. v.; er hat seiner Tochter das Haus vererbt; erst sein Vater hatte das viele Geld gehabt, das es ihm ermöglichte, ihm ... den unverfänglichen ... Namen Zwing v. zu können (Kühn, Zeit 269); <auch v. + sich:> aus der Nachkommenschaft vererbte sich das Schloss durch Heirat an die heutige Besitzerfamilie (Burger, Brenner 45); Ü ich habe meinem Freund das alte Fahrrad vererbt (ugs. scherzh.; geschenkt, überlassen). 2. (Biol., Med.) a) durch Vererbung an seine Nachkommen weitergeben: eine Anlage, Begabung [seinen Nachkommen, auf seine Nachkommen] v.; Männchen und Weibchen entwickeln unterschiedliche Strategien, ihr Genmaterial zu v. (natur 10, 1991, 65); eine vererbte Eigenschaft, Neigung; Alle Lebewesen wachsen nach einem ihnen innewohnenden und vererbten Plan (Gruhl, Planet 187); b) <v. + sich> (von Eigenschaften, Anlagen o. Ä.) sich auf die Nachkommen übertragen: diese Krankheit hat sich [vom Vater auf den Sohn] vererbt.

Universal-Lexikon. 2012.

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